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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die gute Zusammenarbeit mit unseren Kundenpartnern ist wichtigstes Ziel der FOUNDRY. Wir wollen für unsere Kunden stets die besten Leistungen und qualitativ hochwertigsten Ergebnisse erbringen. Dafür bilden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen die Grundlage und den formellen Rahmen.

1. Begriffserläuterung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gesellschaften der FOUNDRY Group AG. Die Begriffe „Auftrag, Agentur und Auftraggeber oder Kundenpartner“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Agentur, FOUNDRY“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber, Kundenpartner“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kundenpartners haben nur Gültigkeit, soweit FOUNDRY diese schriftlich anerkannt hat.

2. Zusammenarbeit

2.1 Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Agentur. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Rate Card der FOUNDRY. Mehraufwand der FOUNDRY, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kundenpartners, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Rate Card der FOUNDRY berechnet.

Angebote über Leistungen der Agentur kommen zustande, wenn der Kundenpartner das Angebot der Agentur schriftlich annimmt (per Unterschrift oder per Email). Die Angebote der Leadagentur bleiben für die Dauer von 30 Tagen ab Versanddatum gültig. Geht die schriftliche Annahme eines Angebotes erst nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer des Angebotes bei der Agentur ein, kommt der Vertrag erst nach schriftlicher Annahme durch die Agentur zustande.
Sollte die Agentur aufgrund eines Sonderwunsches des Kundenpartners vor Unterbreitung und/oder Annahme eines Angebotes mit der Erbringung ihrer Leistungen für ein Projekt beginnen, so werden diese Leistungen nach tatsächlichem Aufwand und nach der gültigen aktuellen Rate Card der Agentur abgerechnet.

2.2 Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von der Agentur ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.3 FOUNDRY darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen.

2.4 Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten jeweils per Ende Monat gekündigt werden. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die Agentur zur Erfüllung der Leistungen personelle und sachliche Ressourcen vorhält und bereitstellt. Kündigt der Auftraggeber die Vereinbarung zur Unzeit ohne Einhaltung dieser Frist, so hat der Auftraggeber der Agentur eine Entschädigung in Höhe der monatlichen Eigenleistungen der letzten sechs Monate zu entrichten. Sind werkvertragliche Leistungen (Konzepte etc.) vereinbart, sind dem Auftragnehmer bei vorzeitigem Widerruf oder Kündigung der geleistete Aufwand sowie der entgangene Gewinn zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

2.5 Die erbrachten Arbeitsergebnisse der Agentur sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Die Agentur ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt die Agentur dem Kundenpartner alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.

2.6 Die Agentur ist, sofern es der Leistungserstellung dienlich ist, berechtigt, einzelne Eigenleistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

3. Haftung, Gewährleistung

Die Haftung der Agentur aus einer unsorgfältigen Erfüllung des Auftrags ist auf das einzelne und projektbezogene Auftragsvolumen beschränkt.

4. Verrechnung von Leistungen

Die Agentur stellt ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden. Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen der Agentur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

5. Urheber- und Nutzungsrechte

5.1. Das Urheberrecht an den von Foundry geschaffenen urheberrechtlich geschützten Werken gehört der Agentur. Foundry überträgt dem Auftraggeber die Nutzung im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks für die Dauer der Zusammenarbeit und nach erfolgter Vergütung. Will der Auftraggeber das Urheber- bzw. Nutzungsrecht über den vereinbarten Verwendungszweck hinaus verwenden, so ist dies Gegenstand einer separaten Vereinbarung.

5.2. Stellt der Auftraggeber für die Auftragserfüllung urheberrechtlich geschützte Werke zur Verfügung, dann geht die Agentur davon aus, dass das Nutzungsrecht vorhanden ist. Kauft die Agentur zur Erfüllung eines Auftrages Nutzungsrechte Dritter, zum Beispiel von Fotografien, Illustrationen, Musik sowie an Leistungsschutzrechten Dritter, zum Beispiel von Schauspielern, Sprechern, Models etc. ein, so gilt dies ohne ausdrückliche, anders lautende Vereinbarung mit dem Auftraggeber nur für die Verwendung im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks. Die Agentur schließt jede Haftung für Forderungen Dritter aus, die aus einer über den Auftragsrahmen hinaus gehenden Verwendung solcher Rechte durch den Auftraggeber entstehen. Die Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihr gelieferten Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.

Die Agentur darf die von ihr konzipierten Arbeitsergebnisse unbeschränkt zur Eigenwerbung nutzen. Nutzungsrechte für vom Kundenpartner abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei FOUNDRY. Dies gilt auch für Leistungen der Agentur, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

6. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber, der Kaufmann ist, und der Agentur ist der Sitz der Foundry Group AG oder der Foundry Berlin GmbH. Anwendbar ist das Recht der Schweiz für die Foundry Group AG und Deutschland für die Foundry Berlin GmbH.