de | EN
Menü

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der FOUNDRY Group AG

1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Angebote, Offerten, Projekte und Vertragsbeziehungen der FOUNDRY Group AG, Bahnweg 20, 8700 Küsnacht, Schweiz.

Vertragspartnerin für sämtliche unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Leistungen ist ausschliesslich die FOUNDRY Group AG, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Begriffe wie „FOUNDRY“, „Agentur“, „wir“, „uns“ oder „unsere“ beziehen sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschliesslich auf die FOUNDRY Group AG.

Begriffe wie „Kunde“, „Kundin“, „Client“ oder „Client Partner“ beziehen sich auf die Partei, welche Leistungen der FOUNDRY Group AG beauftragt, empfängt oder vergütet.

FOUNDRY Group AG erbringt Leistungen für Kunden in der Schweiz sowie international, insbesondere in der DACH-Region, der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Unabhängig vom Sitz des Kunden, vom Leistungsort oder vom Verwendungsgebiet der Arbeitsergebnisse bleibt Vertragspartnerin ausschliesslich die FOUNDRY Group AG, Schweiz.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für andere rechtliche Einheiten und begründen keine vertragliche, rechtliche, operative oder wirtschaftliche Beziehung zu anderen Gesellschaften.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn FOUNDRY Group AG diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat.

2. Angebote, Aufträge und Leistungsumfang

Der Umfang der einzelnen Leistungen und die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, dem Angebot, dem Statement of Work, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung der FOUNDRY Group AG.

Angebote der FOUNDRY Group AG sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, während 30 Tagen ab Versanddatum gültig.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot der FOUNDRY Group AG schriftlich, durch Unterschrift, per E-Mail oder in einer anderen von FOUNDRY Group AG akzeptierten schriftlichen Form annimmt.

Wünscht der Kunde, dass FOUNDRY Group AG bereits vor formeller Annahme eines Angebots mit der Leistungserbringung beginnt, werden die bereits erbrachten Leistungen nach effektivem Aufwand auf Grundlage der vereinbarten Ansätze oder, falls keine Ansätze vereinbart wurden, gemäss der jeweils gültigen Rate Card der FOUNDRY Group AG verrechnet.

Ist für eine bestimmte Leistung keine Vergütung vereinbart, gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Rate Card der FOUNDRY Group AG.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt FOUNDRY Group AG alle Informationen, Unterlagen, Materialien, Zugänge, Freigaben, Feedbacks und Entscheidungen zur Verfügung, die für eine ordnungsgemässe und fristgerechte Leistungserbringung erforderlich sind.

Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit aller von ihm bereitgestellten Informationen, Materialien und Anweisungen verantwortlich.

Müssen Arbeiten aufgrund unrichtiger, unvollständiger, verspäteter oder nachträglich geänderter Informationen, Materialien, Freigaben oder Anweisungen des Kunden wiederholt, korrigiert, verzögert oder erweitert werden, trägt der Kunde den dadurch entstehenden Mehraufwand und die zusätzlichen Kosten.

Der Kunde prüft ihm vorgelegte Entwürfe, Konzepte, Materialien und Arbeitsergebnisse innert angemessener Frist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Freigaben schriftlich, per E-Mail oder über die üblichen Projektkommunikationskanäle erfolgen.

Mit der Freigabe eines Arbeitsergebnisses übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit, Rechtmässigkeit und Eignung der freigegebenen Inhalte, insbesondere Text, Bild, Ton, Daten, Aussagen, Produktinformationen und sonstige tatsächliche oder rechtliche Angaben, soweit diese nicht ausdrücklich in den Verantwortungsbereich der FOUNDRY Group AG fallen.

4. Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die der Kunde nach Beauftragung verlangt, gelten als Zusatzleistungen, sofern sie nicht ausdrücklich vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

Zusatzleistungen werden nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen verrechnet. Wurden keine Ansätze vereinbart, gilt die jeweils gültige Rate Card der FOUNDRY Group AG.

FOUNDRY Group AG kann die Umsetzung wesentlicher Änderungen oder Erweiterungen von einer separaten schriftlichen Freigabe, Budgetbestätigung oder aktualisierten Offerte abhängig machen.

5. Subunternehmer und Dritte

FOUNDRY Group AG ist berechtigt, Mitarbeitende, Freelancer, Berater, Lieferanten, Produktionspartner, Technologieanbieter oder sonstige Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen.

FOUNDRY Group AG bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verantwortlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Kosten für Drittleistungen, Lizenzen, Medien, Produktion, Reisen, Tools, Software, Hosting, Werbebudgets oder sonstige externe Aufwendungen trägt der Kunde, sofern diese Teil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, vom Kunden genehmigt wurden oder für die Durchführung der beauftragten Leistungen erforderlich sind.

6. Honorare, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

FOUNDRY Group AG stellt ihre Leistungen nach Erbringung, periodisch, nach vereinbarten Meilensteinen oder im Voraus in Rechnung, abhängig von der jeweiligen Offerte oder Vereinbarung.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Alle Preise verstehen sich netto und exklusive Mehrwertsteuer, Quellensteuern, Zölle, Gebühren, Abgaben oder sonstiger öffentlicher Belastungen. Solche Belastungen trägt, soweit anwendbar, der Kunde.

Der Kunde darf Forderungen gegenüber Vergütungsansprüchen der FOUNDRY Group AG nur verrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im Zusammenhang mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend machen.

Bei Zahlungsverzug ist FOUNDRY Group AG berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Beträge auszusetzen. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben vorbehalten.

7. Laufzeit und Kündigung

Sofern keine andere Laufzeit oder Kündigungsregelung schriftlich vereinbart wurde, können laufende Zusammenarbeitsverträge von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Der Kunde anerkennt, dass FOUNDRY Group AG für die Erbringung vereinbarter Leistungen Personal, Zeit, Produktionskapazitäten und weitere Ressourcen reserviert.

Kündigt der Kunde eine laufende Zusammenarbeit ohne Einhaltung der anwendbaren Kündigungsfrist, ist FOUNDRY Group AG berechtigt, eine Entschädigung für die während der Kündigungsfrist reservierten Leistungen, Ressourcen und Kapazitäten zu verlangen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Bei projektbezogenen Leistungen kann der Kunde das Projekt vor Abschluss nur kündigen, wenn FOUNDRY Group AG für alle bereits erbrachten Leistungen, angefallenen Kosten, nicht stornierbaren Drittleistungen sowie für den entgangenen Gewinn im Zusammenhang mit dem gekündigten Leistungsumfang entschädigt wird, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Arbeitsergebnisse, Freigabe und Schutzfähigkeit

Von FOUNDRY Group AG erbrachte Arbeitsergebnisse gelten auch dann als vertragsgemäss erbracht, wenn sie nicht als Marke, Patent, Design, urheberrechtliches Werk oder sonstiges Schutzrecht registrierbar oder schutzfähig sind, sofern eine solche Schutzfähigkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

FOUNDRY Group AG ist nicht verpflichtet, Schutzrechte für Arbeitsergebnisse anzumelden, registrieren zu lassen oder aufrechtzuerhalten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

FOUNDRY Group AG kann, sofern zweckmässig, die Anmeldung oder Absicherung von Schutzrechten als separate Leistung empfehlen oder unterstützen.

9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Designrechte, Markenrechte, Know-how-Rechte und sonstigen Rechte an Konzepten, Strategien, Designs, Texten, Layouts, Präsentationen, Kampagnen, Softwarebestandteilen, Prozessen, Methoden, Entwürfen und sonstigen Arbeitsergebnissen, die von FOUNDRY Group AG erstellt werden, verbleiben bei FOUNDRY Group AG, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen oder lizenziert werden.

Nach vollständiger Zahlung sämtlicher geschuldeter Beträge erhält der Kunde die für den jeweiligen Zweck, das jeweilige Gebiet, die jeweilige Dauer und die jeweiligen Medien ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.

Wurden keine spezifischen Nutzungsrechte vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht, die final freigegebenen Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.

Jede Nutzung über den vereinbarten oder vorgesehenen Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FOUNDRY Group AG und kann zusätzlich vergütungspflichtig sein.

Entwürfe, Konzepte, Vorschläge, Designs, Ideen, Präsentationen oder Arbeitsergebnisse, die abgelehnt, nicht freigegeben, nicht umgesetzt oder nicht vollständig bezahlt wurden, dürfen vom Kunden nicht genutzt werden und verbleiben bei FOUNDRY Group AG.

FOUNDRY Group AG darf Arbeitsergebnisse, Projektreferenzen, Kundennamen, Logos und Case-Materialien für eigene Portfoliozwecke, Credentials, Awards, Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigten Vertraulichkeitsgründen ausdrücklich schriftlich widerspricht.

10. Rechte Dritter und Drittmaterialien

Erwirbt oder vermittelt FOUNDRY Group AG zur Erfüllung eines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere an Fotografien, Illustrationen, Schriften, Musik, Footage, Software, Daten, Models, Sprechern, Schauspielern, Influencern, Creators oder sonstigen Drittmaterialien, erfolgt dies nur im vereinbarten Umfang, Zweck, Gebiet, Zeitraum und für die vereinbarten Medien.

Jede Nutzung durch den Kunden über den vereinbarten Umfang hinaus liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden und kann zusätzliche Lizenzen oder Genehmigungen erfordern.

FOUNDRY Group AG haftet nicht für Ansprüche, die aus einer Nutzung von Drittmaterialien durch den Kunden ausserhalb des vereinbarten Rechteumfangs entstehen.

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass von ihm bereitgestellte Materialien, Marken, Inhalte, Daten, Produkte, Dienstleistungen, Aussagen und Anweisungen keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen anwendbares Recht verstossen.

Der Kunde stellt FOUNDRY Group AG von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten Materialien, Informationen oder Anweisungen oder aus einer Nutzung durch den Kunden ausserhalb des vereinbarten Umfangs entstehen.

11. Haftung und Gewährleistung

FOUNDRY Group AG erbringt ihre Leistungen mit angemessener professioneller Sorgfalt.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der FOUNDRY Group AG für fahrlässige Pflichtverletzungen auf das individuelle projektbezogene Auftragsvolumen begrenzt, aus dem der Anspruch entstanden ist.

FOUNDRY Group AG haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Reputationsschäden, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder Ansprüche Dritter, sofern diese nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.

FOUNDRY Group AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass bestimmte kommerzielle, strategische, kreative, technische, finanzielle, mediale, Ranking-, Reichweiten-, Conversion- oder sonstige Geschäftsergebnisse erzielt werden, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.

Der Kunde hat FOUNDRY Group AG allfällige Mängel oder Beanstandungen unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen. FOUNDRY Group AG ist eine angemessene Gelegenheit zur Behebung berechtigter Mängel einzuräumen.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich und geben diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiter, sofern die Offenlegung nicht gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Businesspläne, Strategien, Finanzinformationen, technische Informationen, Kundendaten, Projektinformationen, unveröffentlichte Konzepte, Preise, Vertragsbedingungen und sonstige nicht öffentliche Informationen.

Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort.

13. Datenschutz

Die Parteien halten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze ein.

Soweit FOUNDRY Group AG personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien, sofern rechtlich erforderlich, eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab.

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass personenbezogene Daten, Kundendaten, Trackingdaten oder sonstige Daten, die er FOUNDRY Group AG zur Verfügung stellt, rechtmässig für die vereinbarten Zwecke genutzt werden dürfen.

14. Keine Verbindung zu anderen rechtlichen Einheiten

Alle Leistungen, Angebote, Offerten, Verträge, Rechnungen, Rechte und Pflichten unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich ausschliesslich auf die FOUNDRY Group AG, Bahnweg 20, 8700 Küsnacht, Schweiz.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nehmen nicht Bezug auf andere rechtliche Einheiten, binden keine anderen rechtlichen Einheiten, führen keine Verpflichtungen anderer rechtlicher Einheiten fort und begründen keine Rechte oder Pflichten anderer rechtlicher Einheiten.

Keine andere Gesellschaft, Person oder Einheit ist berechtigt, im Namen der FOUNDRY Group AG zu handeln, sofern sie hierzu nicht ausdrücklich schriftlich von FOUNDRY Group AG bevollmächtigt wurde.

Die Nutzung des Namens FOUNDRY, der Marke FOUNDRY, der FOUNDRY-Domains, der FOUNDRY-Kommunikationskanäle und der FOUNDRY-Arbeitsergebnisse durch FOUNDRY Group AG erfolgt auf Grundlage eigener Rechte, Registrierungen, Nutzungsrechte und Vertragsverhältnisse.

15. Internationale Leistungserbringung

FOUNDRY Group AG kann Leistungen für Kunden in der Schweiz und im Ausland erbringen, insbesondere in der DACH-Region, der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Leistungen können grenzüberschreitend, remote, vor Ort, über internationale Teams, Produktionspartner, Technologieanbieter oder sonstige Dienstleister erbracht werden.

Der internationale Leistungsbezug ändert nichts daran, dass Vertragspartnerin ausschliesslich FOUNDRY Group AG ist und dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweilige Vereinbarung mit FOUNDRY Group AG massgeblich bleiben.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen des jeweils anwendbaren lokalen Rechts bleiben vorbehalten, soweit sie vertraglich nicht ausgeschlossen werden können.

16. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen mit FOUNDRY Group AG bedürfen der Schriftform, sofern gesetzlich oder vertraglich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche Vertragsbeziehungen mit FOUNDRY Group AG unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Vertragsbeziehung mit FOUNDRY Group AG ist Zürich, Schweiz, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.